§
1 Auftragserteilung
- Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt aller Lieferungen
der Firma MDGH GmbH. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
für alle künftigen Bestellungen, Lieferungen und
Geschäfte mit dem Käufer. Sie werden von dem Käufer
anerkannt.
- Einkaufsbedingungen
des Käufers werden ausgeschlossen. Anderweitige Vereinbarungen
bedürfen der beidseitigen Schriftform.
- Schweigen
gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung!
- Sämtliche
Vereinbarungen, einschließlich mündlicher und/oder
telefonischer Art sind null und nichtig, wenn diese durch uns nicht
schriftlich bestätigt werden!
- Angebote
von Diamanten/Waren erfolgen stets frei bleibend, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart worden ist!
- Der
Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden sowie durch
schriftliche Auftragsbestätigung der MDGH GmbH oder mit der
Ausführung des Auftrages durch die MDGH GmbH zustande!
§
2 Auswahl, Kommissionslieferungen und Festbestellungen
- Vorbehaltsware,
die wir dem Kunden zur Auswahl überlassen, gelten endgültig
übernommen, wenn und soweit wir nicht innerhalb von 14 Tagen
die Diamanten/Waren zurück erhalten.
- Die
Firma MDGH GmbH wird bei Festbestellungen, die bis 17 Uhr eingehen
und bestätigt werden, die Waren bis spätestens am
nächsten Werktag bis 18 Uhr zum Versand geben. Dasselbe gilt
für Auswahl- und Kommissionslieferungen/-bestellungen.
- Die
angegebenen Liefertermine sind jedoch unverbindlich, es sei denn,
sie werden ausdrücklich und schriftlich von der Firma MDGH
GmbH als verbindlich bestätigt!
- Auf
ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden wird die Firma
MDGH GmbH eine Festbestellung per Kurier ausliefern lassen. Hierfür
wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, eine Kilometerpauschale
von 0,25 Euro pro Kilometer berechnet!
- Ein
Schadenersatzanspruch des Kunden auf Grund von Lieferverzug ist
ausgeschlossen, soweit die Firma MDGH GmbH nicht auf Grund
zwingender gesetzlicher Vorschriften für Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit haftet. Die Haftung nach § 278 BGB wird
ausdrücklich ausgeschlossen!
- Eine
Verfügung über Verkaufserlöse ist dem Kunden erst
gestattet, nachdem sämtliche Forderungen der MDGH GmbH auf
Zahlung der Vorbehaltsware/Kommissionsdiamanten/ ausgeglichen bzw.
bezahlt sind!
- Der
Kunde verpflichtet sich, eingenommene Verkaufserlöse bis zu
deren Bezahlung an die MDGH GmbH für diese getrennt von seinem
sonstigen Vermögen zu verwahren!
- Insoweit
übernimmt der Kunde ausdrücklich eine
Vermögenstreuepflicht zugunsten der MDGH GmbH. Verletzt der
Kunde die bestehende Vermögensbetreuungspflicht, sind wir
berechtigt Straf- und Zivilklage einzureichen. Ferner ist MDGH GmbH
berechtigt, sämtliche bestehenden Forderungen unverzüglich
fällig zu stellen.
- MDGH
GmbH erklärt ausdrücklich, dass dem Kunden ein
jederzeitiges Rückgaberecht hinsichtlich solcher von MDGH GmbH
gelieferten Kommissionswaren zusteht, die nicht an Endabnehmer
veräußert werden konnten. Die MDGH GmbH wird dem Kunden
nach ordnungsgemäßer Rückgabe des unbeschädigten
Vorbehaltsware eine Gutschrift in Höhe des in Rechnung
gestellten Betrages erteilen, falls bereits eine Rechnung erstellt
wurde.
- Eine
Weitergabe der Vorbehaltsware an Unterkommissionäre ist nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma MDGH GmbH,
zulässig. Darüber hinaus muss der Unterkommissionär
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich
schriftlich anerkennen!
- Der
Kunde ist verpflichtet zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres
sämtliche bis dahin nicht veräußerten von der Firma
MDGH GmbH gelieferten Vorbehaltsware/ Kommissionsware zu
Inventurzwecken zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt per
Securicor GmbH oder ein von der Firma MDGH GmbH akzeptiertes
Werttransportunternehmen!
§
3 Bestand- und Diamantpreislisten I und I I, Farbsteinliste I I I
- Die Preisliste I enthält alle unzertifizierten Diamanten, die Preisliste II enthält alle zertifiziertem Diamanten.
- Diamanten werden weltweit auf US-$ Basis gehandelt. Unsere Preislisten werden in Euro erstellt. Verändert sich der Preis des US-$ um mehr als 0,03 Euro, kann sowohl der Kunde, wie auch wir, Anpassung an den tagesaktuellen US-$ verlangen.
- Bestellungen mit Preisangaben werden von uns unwiderruflich akzeptiert, falls wir den Preisen lt. Bestellung nicht innerhalb von einem Arbeitstag widersprechen. Für Kunden gelten die Preise lt. Bestellung unwiderruflich.
- Die Preislisten I, II und III können tagesaktuell mit einem von uns erteiltem (auf Anfrage) Passwort via Internet abgerufen und ausgedruckt werden.
- Die Preise für Kommissiondiamanten ändern sich dann, wenn sich die Preise auf den Bestands- und Diamantpreislisten I, II ,III ändern. Die Preise ändern sich in jedem Fall, wenn sich die Diamantpreise lt. Rapaportlisten ändern.
§
4 Versicherungsschutz, Schadensmeldung, Aufbewahrungspflicht
- Bei
einem Wertlogistikversand sowie einem Versand über einen von
der MDGH GmbH beauftragten Kurier wird die Firma MDGH GmbH eine
Valorenversicherung bezüglich der zum Versand gegebenen
Vorbehaltswaren abschließen.
- Andere,
von dem Kunden gewünschte, Transportwege (wie z.B. UPS, DPS
u.a.) werden ausdrücklich vom Kunden versichert. Die Firma
MDGH GmbH hat keine Möglichkeit diese Lieferungen zu
versichern!
- Wird
der Versand auf Wunsch des Kunden oder sonstigen vom Kunden
verursachten Gründen verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Der
Kommissionär/Auswahlnehmer bestätigt hiermit, dass er die
Gefahrtragung für Beschädigung und zufälligen
Untergang der ihm überlassenen Vorbehaltsware übernimmt.
Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware in geeigneter Weise in
voller Höhe zu versichern und dabei das versicherte Interesse
des Eigentümers einzuschließen. Darüber hinaus
verpflichtet er sich, die Aufbewahrungsvorschriften seines eigenen
Versicherers zu beachten.
- Besteht
kein Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz so hat der Kunde
bereits bei der Bestellung, in jedem Fall jedoch vor Lieferung, der
Firma MDGH GmbH dies schriftlich mitzuteilen!
- Im
Übrigen gelten auch für Auswahllieferungen von
Vorbehaltsware ausschließlich unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Unabhängig von der Gefahrtragung
durch den Kunden ist die Ware auf dem Transportweg (siehe §4,
Abs. 8) durch uns versichert.
- Transportschäden
muss der Kunde jedoch unverzüglich geltend machen.
- Warenrücksendungen,
auch von Auswahllieferungen sind durch unsere Transportversicherung
nur abgesichert, wenn der Kunde folgende Voraussetzungen erfüllt:
-
Der Kunde muss die gleiche Versendungsform verwenden, wie bei der
Zusendung der Ware durch uns.
-
Die Ware muss sorgfältig verpackt werden.
-
Die Rücksendung darf nicht schon durch eine Versicherung des
Kunden versichert sein.
- Bei
Nichtbeachtung der vorstehenden Erfordernissen und
Versandbestimmungen bleibt uns der Kunde in jedem Fall zur
Bezahlung unserer Waren verpflichtet.
- Ware,
die nicht unser Eigentum ist, ist weder auf dem Transportweg von
uns zum Kunden, noch vom Kunden zu uns, versichert.
§
5 Mängelrügen
- Beanstandungen
aller Art sind unverzüglich, bei Inlandskäufen innerhalb
3 Tagen und bei Auslandskäufen innerhalb 4 Tagen –
jeweils nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort –
schriftlich geltend zu machen.
- Versteckte
Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt
werden.
- Bei
fristgerechten und berechtigten Mängelrügen ist der
Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung oder nach
seiner Wahl Wandelung begehren.
- Unsere
Haftung beschränkt sich maximal auf den Warenwert.
- Für
Sendungen von Kunden an uns zur Erstellung von Zertifikaten bei
GIA, HRD, IGI, IDL, DPL u.a. wird keine Garantie bezüglich der
Kriterien im Zertifikat/der Expertise/, wie auch für den
Transport durch die Deutsche Post oder andere ähnliche
Dienstleistungsunternehmen übernommen!
- Die
Firma MDGH GmbH erklärt ausdrücklich, dass die dem Kunden
mit Lieferung zur Verfügung gestellte Expertise(n) auf die/den
bezeichneten Diamanten bezieht. Gewährleistungsansprüche
hinsichtlich solcher Eigenschaften des Diamanten, die in der/dem
Expertise/ Diamantzertifikat bezeichnet werden, bestehen gegenüber
der MDGH GmbH nicht.
§
6 Eigentumsvorbehalt
- Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender
– auch künftiger – Forderungen einschließlich
aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und
Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis
für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen
ist.
- Ist
der Eigentumsvorbehalt nach den Gesetzen des Landes, in das die
Diamanten/die Vorbehaltsware/ geliefert worden sind, nicht wirksam,
so gilt die nach den dortigen Gesetzen dem Eigentumsvorbehalt oder
der Abtretung entsprechende Sicherheit als vereinbart! Ist hierbei
die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist dieser verpflichtet,
sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung
und zur Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind!
- Bei
laufender Rechnung gilt unser nach vorstehenden Bestimmung
ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung.
- Wenn
wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw.
Akzeptantenwechsels eine wechselmäßige Haftung eingehen,
erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalt erst, wenn der
Kunde den Wechsel voll eingelöst oder uns von unserer
wechselmäßigen Haftung frei gestellt hat.
- Der
Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verkaufen.
- Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht
zulässig. Zuwiderhandlungen erfüllen den Tatbestand der
Untreue und Unterschlagung nach § 266 StGB, Betrug nach §
263 StGB und werden ohne jede Ausnahme mit Strafklage geahndet!
- Soweit
ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen
sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch
gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises
sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde
ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung
so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die
Abtretung offen zulegen und vom Dritten Zahlung an uns zu
verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung
der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünften
zukommen zu lassen.
- Der
Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung
erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des §950 BGB,
ohne uns zu verpflichten. An einer durch Be- und Verarbeitung
entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum.
Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren verarbeitet wird, erlangen wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen
mitverarbeiteten Ware. Wird eine von uns gelieferte Sache durch
Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als
Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das
Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer
Sache gemäß unserer Faktura zum Fakturenwert oder
mangels Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache übergeht.
Insoweit wird die Hauptsache von unserem Kunden kostenlos mit
verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.
- Falls
unsere Vorbehaltsware nach Verarbeitung auf Kredit weiter veräußert
werden sollte, tritt der Kunde seinen Kaufpreisanspruch in Höhe
unseres Fakturenwertes bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
- Erlangen
wir kraft Gesetzes oder kraft Geschäftsbedingungen bei
Vermengung/Verbindung von uns gelieferter Sachen mit anderen Sachen
Miteigentum, so tritt der Kunde für den Fall der
Weiterveräußerung der miteinander verbundenen/vermengten
Sachen seinen Kaufpreisanspruch in Höhe des Wertes unserer
mitverbundenen Sachen (Waren/Diamanten) gemäß unserer
Faktura im voraus an uns ab.
- Bei
Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Kunden
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in
Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des
Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von
Eigentumsvorbehaltsrechten, sowie eine etwaige Pfändung
unserer Ware durch uns selbst, gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
- Wir
verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15% übersteigt.
- Die
Firma MDGH GmbH ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu den
Kunden fristlos zu kündigen und unverzüglich die
Herausgabe aller gelieferten Vorbehaltswaren zu verlangen, sofern
der Firma MDGH GmbH Sachverhalte bekannt werden, die nach
kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen.
§
7 Zahlungsbedingungen
- Sofern
auf den Rechnungen keine besonderen Zahlungsvereinbarungen
festgehalten werden, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug
fällig.
- Wir
sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu
fordern.
- Wechsel
werden nur in Ausnahmefällen und aufgrund ausdrücklicher
Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der
Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten entgegengenommen!
§
8 Urheberschutz
Unsere
Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen, gelten als unser
geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch dann, wenn
keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in
anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß
hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig. Dieser
Urheberrechtsschutz gilt ausdrücklich auch für
Diamantensonderschliffe!
§
9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand
ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über
sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei
Vollkaufleuten für beide Teile das Land- bzw. Amtsgerichts
Düsseldorf oder aber auch nach unserer Wahl das für den
Sitz des Käufers zuständige Gericht. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf. Das Gleiche
gilt, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
§
10 Salvatorische Klausel
Sollten
eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung kommt eine andere gesetzlich zulässige Regelung oder
Bestimmung zur Anwendung, die den ursprünglich beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht!
Maisenbacher
Diamantengroßhandel GmbH, Düsseldorf 1. Juli 2008